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Geschäftlicher Aufenthalt
Die Beherbergungssteuer in Trier
ab dem 01.Januar 2024 erhebt die Stadt Trier,
die Beherbergungssteuer von z. Zt. 3,75 % pro Zimmer und Nacht
auch auf Übernachtungen die beruflich zwingend erfordelich sind.
ab dem 01.Januar 2024 erhebt die Stadt Trier,
die Beherbergungssteuer von z. Zt. 3,75 % pro Zimmer und Nacht
auch auf Übernachtungen die beruflich zwingend erfordelich sind.